Buchhändler

Buchhändler
Buch|händ|ler 〈m. 3
1. Händler mit Büchern
2. Angestellter in einer Buchhandlung, in einem Verlag u. Ä. mit dreijähriger Lehrzeit

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Buch|händ|ler, der:
jmd., der Bücher verkauft (Berufsbez.)

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Buchhändler,
 
Inhaber eines buchhändlerischen Betriebs oder Angestellter mit spezieller Berufsausbildung. Für diese ist mindestens der Hauptschulabschluss erforderlich; in der Praxis werden oft Bewerber mit mittlerer Reife oder Abitur bevorzugt. Buchhändler ist ein Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungsdauer (Verkürzung auf zwei Jahre möglich). Die außerbetriebliche Ausbildung geschieht in Buchhändlerfachklassen einer kaufmännischen Berufsschule oder in mehrwöchigem Blockunterricht in der Deutschen Buchhändlerschule (seit 1963 in Frankfurt am Main), die auch nur ergänzend besucht werden kann. Mit ihr ist auch die Fachschule des Deutschen Buchhandels und das Deutsche Buchhändlerseminar (seit 1968) für die Ausbildung von Führungskräften verbunden. 1993 wurde die Akademie des Deutschen Buchhandels in München errichtet, die Aufgaben der Fortbildung und Heranbildung von Führungskräften wahrnimmt. 1981 trat neben die Berufsausbildung zum Buchhändler die zum Verlagskaufmann (Verlagskauffrau). Die Ausbildung zum Buchhändler ist in vier Schwerpunktsetzungen möglich: Sortiment (»Sortimenter«), Verlag (»Verlagsbuchhändler«), Zwischenbuchhandel und Antiquariat. - In Österreich werden Auszubildende im Buch- und Zeitschriftenverlag als Großhandelskaufmann ausgebildet (Ausbildungsdauer 3 Jahre mit Schwerpunktfächern im Verlagswesen). Die branchenbezogene Ausbildung erfolgt für den Lehrberuf Buchhändler und Musikalienbuchhändler (Lehrzeit 3 Jahre oder kürzer bei Maturanten). - In der Schweiz werden Verlags- und Sortimentsbuchhändler ausgebildet (Ausbildungsdauer je nach Vorbildung 3 oder 2 Jahre).

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Buch|händ|ler, der: jmd., der Bücher verkauft (Berufsbez.).

Universal-Lexikon. 2012.

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